14.10.2014
Rechtsverbindliche Kooperationsverträge mit den Gemeinschaftsschulen aus Plön, Lütjenburg, Heikendorf und Schönkirchen geschlossen
Steht der Weg zum Abitur auch dann offen, wenn ein Schüler eine Gemeinschaftsschule besucht?
Um Schülern und ihren Eltern in dieser Frage Sicherheit zu vermitteln, haben die vier Gemeinschaftsschulen aus Plön, Lütjenburg, Heikendorf und Schönkirchen jetzt Kooperationsverträge mit dem Berufsbildungszentrum Plön vereinbart. Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen garantiert den Schülerinnen und Schülern bei Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen einen Platz im Beruflichen Gymnasium des Berufsbildungszentrums Plön.